AGB

Dipl.-Ing. Wolfgang Rips MRICS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Angebote des Sachverständigen Dipl.-Ing. Wolfgang Rips (der Sachverständige) den Auftraggebern (Kunden), sofern im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer Vertragsurkunde auf diese AGB verwiesen wird. Sie bilden einen integralen Bestandteil der Verträge und Angebote. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen im Vertragstext diesen AGB vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

2. Form

Alle Vereinbarungen (inkl. nachträgliche Änderungen, Nebenabreden und Zusicherungen) der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Der Schriftform gleichgestellt sind andere Formen der Übermittlung, die den Nachweis durch Text ermöglichen (Telefax, E-Mail).

3. Gültigkeit von Offerten

Offerten sind, wenn nicht anders vereinbart, 60 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig.

4. Leistungen
4.1 Im Allgemeinen

Der Sachverständige verpflichtet sich zu einer sachkundigen und sorgfältigen Auftragserfüllung. Er informiert den Kunden regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten und zeigt ihm schriftlich alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung beeinträchtigen können. Dem Kunden steht jederzeit ein Auskunftsrecht über alle Teile des Auftrags zu.

4.2 Mitarbeiter

Der Sachverständige setzt nur sorgfältig ausgewählte und gut ausgebildete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein.
Werden in der Vereinbarung im Hinblick auf das Erbringen der Dienstleistungen Personen namentlich benannt, sorgt der Sachverständige dafür, dass diese so weit als möglich einbezogen werden. Der Sachverständige ist berechtigt, diese Personen durch andere Mitarbeiter mit gleichwertigen Fähigkeiten zu ersetzen.

5. Fristen

Die Einhaltung der vereinbarten Frist durch den Sachverständigen setzt die termingerechte Erfüllung aller Leistungen des Kunden voraus, insbesondere die Zustellung der notwendigen Unterlagen.

6. Leistungen des Kunden

Der Kunde stellt dem Sachverständigen zeitgerecht und ohne besondere Aufforderung alle für das Erbringen der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Der Sachverständige geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und die darin enthaltenen Informationen korrekt sind. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, ist der Sachverständige nicht verpflichtet, diese Informationen auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder auf allfällige Widersprüche zu überprüfen.

7. Verwendung der Arbeitsergebnisse

Die Arbeitsergebnisse sind ausschliesslich für den Gebrauch und zur allgemeinen Information des Kunden bestimmt und dürfen ohne gegenteilige Vereinbarung nicht an Dritte weitergegeben oder zu einem anderen als im Auftrag vereinbarten Zweck verwendet werden.

8. Abtretungs-/Übertragungsverbot

Weder der Kunde noch der Sachverständige können die Rechte aus der Vereinbarung ohne Zustimmung der Gegenpartei an einen Dritten abtreten und/oder die Vereinbarung auf einen Dritten übertragen. Wird die Vereinbarung oder die Honorarverpflichtung mit Zustimmung aller Beteiligten vom Kunden auf einen Dritten übertragen, so haftet der Kunde dem Sachverständigen zusätzlich für sämtliche bestehenden und künftigen Ansprüche aus der Vergütung gegenüber dem Dritten selbständig, solidarisch und unbeschränkt.

9. Prüfungs- und Rügepflicht des Kunden

Der Kunde hat die Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen und innert 60 Tagen seit deren Erhalt allfällige Beanstandungen dem Sachverständigen schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gelten die Auftragsergebnisse als genehmigt.
Im Falle einer berechtigten Rüge bessert der Sachverständige, sofern angemessen und zweckmässig, das Arbeitsergebnis auf eigene Kosten nach.

10. Zusatzleistungen

Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und die mit der Wahrung der Interessen des Kunden und sorgfältiger Auftragserfüllung zusammenhängen, sind durch den Auftraggeber zusätzlich zu bezahlen. Der Sachverständige informiert den Kunden umgehend über den erweiterten Leistungsumfang und die dadurch anfallenden Kosten.

11. Honorar
11.1 Verfall/Verzug

Mit ungenutztem Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug und schuldet dem Sachverständigen nebst dem Rechnungsbetrag den gesetzlichen Verzugszins.

11.2 Verrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen zu verrechnen, es sei denn, diese Gegenforderungen sind von dem Sachverständigen schriftlich und ausdrücklich anerkannt oder in einem rechtskräftigen Urteil festgestellt worden.

12. Haftungsbegrenzungen
12.1 Beratung

Im Rahmen des Beratungsauftrags werden Entscheidungsgrundlagen erarbeitet, welche die durch den Auftraggeber zu ergreifenden Massnahmen beinhalten. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Massnahmen und ihre Konsequenzen liegen ausschliesslich beim Auftraggeber.

12.2 Bewertung

Die Berichte und insbesondere die darin enthaltenen Prognosen werden von dem Sachverständigen im Rahmen des Auftrages unter Berücksichtigung geltender Berufsnormen nach bestem Wissen sorgfältig erarbeitet und verfasst. Obwohl der Sachverständige die Daten sorgfältig aufbereitet, kann er für ihre Korrektheit nicht garantieren. Bei den Daten handelt es sich um Schätzungen, die systembedingt eine gewisse Ungenauigkeit aufweisen. Aus diesem Grund kann der Auftraggeber keine Haftungs- oder Schadenersatzleistungen aus den gelieferten Daten ableiten.

12.3 Haftungsausschlüsse

Der Sachverständige haftet nicht für reine Vermögensschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird wegbedungen.

12.4 Haftungsbegrenzung

Die Haftung der Der Sachverständige wird insgesamt begrenzt auf die Höhe des nach Massgabe der Vereinbarung geschuldeten Honorars. Diese Begrenzung gilt für jede Art von Schaden, gestützt auf welchen Rechtsgrund auch immer.

13. Diskretion und Geheimhaltung

Der Sachverständige verpflichtet sich und damit auch seine Mitarbeiter sowie beigezogene Dritte, alle nicht allgemein bekannten Daten, Informationen, Dokumente und Unterlagen, die sie im Rahmen der Vertragsbeziehung über den Kunden oder über dessen Geschäftsbeziehungen erfahren hat und die zur Geheimsphäre des Kunden gehören und weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, streng vertraulich zu behandeln und ohne das Einverständnis des Kunden nicht Dritten zugänglich zu machen.

14. Kündigung

Auftraggeber und Sachverständiger können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
 Wichtige Gründe, die den Auftraggeber zur Kündigung berechtigen, ist u.a. ein Verstoß gegen die Pflichten zur objektiven, unabhängigen und unparteiischen Gutachtenerstattung.
Wichtige Gründe, die die den Sachverständigen zur Kündigung berechtigen, sind u.a. Verweigerung der notwendigen Mitwirkung des Auftraggebers, Versuch unzulässiger Einwirkung des Auftraggebers auf den Sachverständigen, die das Ergebnis des Gutachtens verfälschen kann;
Schuldnerverzug des Auftraggebers; Vermögensverfall des Auftraggebers. Wenn der Sachverständige nach Auftragsannahme feststellt, dass ihm die zur Erledigung des Auftrages die notwendige Sachkunde fehlt, ist ebenso ein wichtiger Grund gegeben.
Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen.
 Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der Sachverständige zu vertreten hat, so steht ihm eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Teilleistungen nur insoweit zu, als diese für den Auftraggeber objektiv verwendbar sind.
 In allen Fällen behält der Sachverständige den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen.
Sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 40 % des Honorars für die von dem Sachverständigen noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.

15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist das jeweilig zuständige Regionalbüro des Sachverständigen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.

16 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für diese Schriftformklausel.

ripswolfgang@gmail.comAGB